Glücklich geschieden.

"Online-Scheidung"

Sie möchten sich scheiden lassen und wünschen gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine einverständliche und für beide Seiten kostengünstige Scheidung?

Selbstverständlich können Sie zur Vorbereitung aller erforderlichen Anträge und zum persönlichen Kennenlernen im vertraulichen Gespräch kurzfristig einen Termin mit unserer Kanzlei vereinbaren. Alternativ bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer sogenannten "Online-Scheidung".

Wir können für Sie bei sämtlichen Familiengerichten im Bundesgebiet zeitnah und für beide Ehegatten kostengünstig ein so genanntes einvernehmliches Scheidungsverfahren in die Wege leiten.

Voraussetzung für ein solches Verfahren ist, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen und seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn die Ehegatten sozusagen von  "Tisch und Bett" getrennt gelebt haben. 

Für den Scheidungsantrag füllen Sie einfach den unten stehenden Fragebogen aus. Alles Weitere erledigen wir dann für Sie!

Mit der Scheidung ist die Frage des Versorgungsausgleichs zu klären. Dies ist der bei der Scheidung gesetzlich vorgesehene Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Ausgenommen vom Versorgungsausgleich sind in der Regel die Fälle einer kurzen Ehe oder eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag. Nach Klärung der Rentenanwartschaften wird das für Ihre Scheidung zuständige Familiengericht einen Scheidungstermin ansetzen. Nach dem Gesetz ist eine persönliche Anhörung der Eheleute vorgeschrieben. Ihre Anwesenheit vor dem Familiengericht ist also zumindest an einem Verhandlungstermin erforderlich. Im Termin werden Sie zudem von einem unserer Rechtsanwälte begleitet.


Kosten des Scheidungsverfahrens

Die Verfahrenskosten berechnen sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. In der Regel fallen Kosten  zwischen 1.000 und 2.000 Euro an.

 

Wenn Sie nicht berufstätig sind oder nur über geringes Einkommen verfügen, können wir für Sie auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht stellen. Das für die Beantragung erforderliche amtliche Formular für die Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie auf Wunsch durch unser Büro zugesandt oder Sie können es sich ganz einfach unter der Rubrik "Downloads" herunterladen. Dieses Formular müssen Sie dann ausgefüllt und unterschrieben bei uns in der Kanzlei einreichen, damit wir den Verfahrenskostenhilfeantrag gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag stellen können.

 

Wir werden Ihre Scheidung auf jeden Fall so kostengünstig und so schnell wie möglich durchführen. Bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zu den Kosten können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.


Fragebogen Online Scheidung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.